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Die Kontrolluntersuchung sollte 2-4 Wochen nach der Implantation, d. h. nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, durchgeführt werden, um mögliche Komplikationen und Misserfolge des Eingriffs festzustellen. Sie umfasst die Anamnese, eine körperliche Untersuchung (einschließlich der Implantationsstelle) und die Beurteilung der ordnungsgemäßen Funktion des Schrittmachersystems (EKG).
FRÜHE KONTROLLUNTERSUCHUNGEN
Die nächste Kontrolluntersuchung sollte 2-3 Monate nach der Schrittmacherimplantation durchgeführt werden. In diesem Zeitraum stabilisieren sich sowohl die Reizschwelle als auch die Wahrnehmung spontaner Herzpotenziale. Neben der körperlichen Untersuchung und dem EKG sind die Reizschwelle und die Wahrnehmungsschwelle zu messen. Anhand der ermittelten Werte sind die Impulsenergie (Amplitude und Impulsbreite) sowie die Empfindlichkeit des Vorhof- und/oder Ventrikelkanals zu programmieren.
Eine energiesparende Programmierung der Impulsenergie (meist 200-300% des Reizschwellenwertes) ermöglicht eine Verlängerung der Batterielaufzeit des Schrittmachers, mitunter um mehrere Jahre über die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Betriebsdauer hinaus. Die korrekte Programmierung der Empfindlichkeit (im Bereich von 1/2–2/3 der absoluten Werte der
Wahrnehmungsschwelle) verhindert einerseits eine sogenannte Unterempfindlichkeit (undersensing, failure to sense) und die damit verbundenen Wahrnehmungsstörungen und wirkt andererseits allen durch sogenanntes Oversensing verursachten Phänomenen entgegen. Bei ventrikulären Systemen (VVI) äußert sich das T-wave oversensing in der fehlerhaften Interpretation der T-Welle als QRS-Komplex, während bei Vorhof- oder Zweikammersystemen Far-Field-
Sensing die fehlerhafte Interpretation der R-Zacke als weitere P-Welle bezeichnet. Bei unipolaren Ventrikel- oder Vorhofsystemen können Muskelpotenziale die Stimulation vorübergehend hemmen; bei Zweikammersystemen führen im Vorhofkanal erfasste Myopotenziale zu einer Ventrikelstimulation mit der maximalen Trackingfrequenz (UTR).
LANGFRISTIGE KONTROLLUNTERSUCHUNGEN
Patienten mit einem Schrittmacher vom Typ AAI(R), der wegen einer Sinusknotendysfunktion oder einer chronotropen Inkompetenz implantiert wurde, können alle 6 Monate kontrolliert werden;
Patienten mit Bradykardie-Tachykardie-Syndrom benötigen deutlich häufigere Kontrollen.
Patienten mit einem Zweikammerschrittmacher (DDD//DDDR), der wegen erworbener oder angeborener AV-Blöcke implantiert wurde, können alle 6 Monate kontrolliert werden. Derselbe Schrittmachertyp erfordert jedoch häufige Kontrolluntersuchungen, wenn er wegen eines Bradykardie-Tachykardie-Syndroms oder anderer, weniger typischer Indikationen (wie vasovagales Syndrom, Long-QT-Syndrom oder Karotissinussyndrom) implantiert wurde.
Besonders häufige Kontrollen (alle 2-3 Monate, mitunter sogar monatlich) benötigen Patienten, denen wegen eines Bradykardie-Tachykardie-Syndroms ein Zweikammerschrittmacher implantiert wurde, da bei ihnen supraventrikuläre Herzrhythmusstörungen auftreten, die gewisse diagnostische (EKG-Interpretation) und therapeutische Schwierigkeiten verursachen.
Häufigere Kontrolluntersuchungen sind bei der Anwendung von
Antiarrhythmika (Klasse Ia, Ic), die die Reizschwelle, die Wahrnehmungsschwelle und die AV-Überleitung verändern, sowie zur Beurteilung der Wirksamkeit entsprechender antiarrhythmischer Programme von DDD-Schrittmachern erforderlich.
Im letzten Jahr der voraussichtlichen Batterielebensdauer des Schrittmachers (die auch von einer zuvor erfolgten Verringerung der Stimulationsimpulsenergie abhängt) sollten die Kontrolluntersuchungen häufiger stattfinden, im Durchschnitt alle 2-3 Monate.
Der Batteriezustand des Schrittmachers lässt sich sowohl direkt durch telemetrisches Auslesen mit dem Programmiergerät als auch indirekt durch Analyse der Impulsfrequenz im EKG oder mithilfe eines Oszillosynchroskops beurteilen. In der frühen Phase der Batterieerschöpfung wird der sogenannte Indikator für den geplanten Austausch (elective replacement indicator) aktiviert, zunächst in Form einer Absenkung der
Testfrequenz (Magnetfrequenz) und anschließend der Grundfrequenz der Schrittmacherimpulse.
Ein Anzeichen für eine weitgehende Batterieerschöpfung ist der automatische Wechsel des Stimulationsmodus von einer Zweikammer- zu einer Einkammerstimulation (z. B. von DDD zu VDD oder VVI) oder vom bedarfsgesteuerten Modus zu einem „starren“ Rhythmus (z. B. von VVI zu VOO). Bei den meisten Schrittmachern vergehen von der Aktivierung und Anzeige des ERI-Indikators bis zur vollständigen Batterieerschöpfung (end of life, EOL; end of service, EOS) 6-12 Monate. Bei vollständig schrittmacherabhängigen Personen
(Patienten mit AV-Block IIIo ohne ventrikulären Ersatzrhythmus) sollte beim Auftreten der oben beschriebenen Anzeichen einer Batterieerschöpfung (elective replacement time, ERT) ein geplanter Schrittmacherwechsel vorgenommen werden. Bei den übrigen Patienten mit einem zufriedenstellenden Ersatzrhythmus sollten dagegen im Zeitraum zwischen ERT und EOL (EOS) häufigere Kontrolluntersuchungen, z. B. monatlich, durchgeführt und der Schrittmacher vor vollständiger Batterieerschöpfung ausgetauscht werden. Ein weiteres Anzeichen, das die Entscheidung über einen möglichen
Schrittmacherwechsel beschleunigen kann, ist eine unerwartete Änderung der Batterieimpedanz.

